Die vier Genfer Abkommen von 1949 sind für sämtliche Staaten verbindlich. Sie schützen insbesondere verwundete, kranke oder gefangene Soldaten und Zivilpersonen. Eine herausragende Errungenschaft der Genfer Abkommen ist die Regelung für nicht-internationale bewaffnete Konflikte: Die Staaten konnten sich erstmals auf ein Ergebnis für Situationen einigen, in denen nicht alle Konfliktparteien Staaten sind. Hier gilt unter allen Umständen ein Mindeststandard an Menschlichkeit. Auch auf neue Entwicklungen und Situationen – wie etwa den Einsatz von Drohnen oder Cyberkriegsführung – kann das humanitäre Völkerrecht angewendet werden. „Die Aktualität der Genfer Abkommen ist heute nicht geringer als vor 70 Jahren“, sagte Hasselfeldt. Basierend auf den Genfer Abkommen leisten Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften humanitäre Hilfe in bewaffneten Konflikten oder helfen mit dem Suchdienst bei der Familienzusammenführung. Das Emblem des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes dient dabei den weltweit über 14 Millionen haupt- und ehrenamtlichen Helfern der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung als Schutzzeichen in bewaffneten Konflikten.
Die Bewegung sei aufgrund ihrer humanitären Aufgaben in besonderer Weise den Grundsätzen der Unparteilichkeit und Neutralität verpflichtet, sagte Hasselfeldt. „Denn nur durch diese Unparteilichkeit und Neutralität können wir in bewaffneten Auseinandersetzungen eine hohe Akzeptanz bei allen Konfliktparteien erreichen, um humanitäre Hilfe für die Zivilbevölkerung zu organisieren. Ohne die Genfer Abkommen wäre diese Hilfe gar nicht möglich“, erklärte die DRK-Präsidentin.
Quelle: DRK Generalsekretariat